Zum dauerhaften Sichern des baulichen Bestandes und der bereits stattfindenden Natursteinverarbeitung, auch nach dem Entlassen aus der Bergaufsicht, stellten die Stadt Wilthen und die Gemeinde Obergurig zwei qualifizierte vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB auf. Die Bauleitpläne passen bündig an der Gemeinde-/Stadtgebietsgrenze aneinander. Die jetzige Nutzung in den beiden Geltungsbereichen wird unverändertfortgeführt. Die Kommunalparlamente faßten die Satzungsbeschlüsse im Dezember 2020.

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