Die Region Lausitzer Seenland ist im dynamischen Wandel von einem bedeutenden Braunkohlerevier zu einer prosperierenden Tourismusdestination. Der „Koschendamm“ trennt den gefluteten Braunkohletagebau Geierswalder See vom Partwitzer See. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide ist der Geltungsbereich von einer Darstellung gem. §5 Abs. 1, Satz 2 BauGB ausgenommen. Der Bebauungsplanes wird nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Der Vorentwurf sieht das Errichten von Ferienhäusern mit Nebenanlagen, Versorgungseinrichtungen, Strandbereich und Erschließungsflächen vor. Integriert ist unseren Vorentwurf (Objektplanung) „Strandbereich auf dem Koschendamm“. Für den gesamten Geltungsbereich wird zeitgleich ein Artenschutzfachbeitrag gem. § 44 BNatSchGerstellt.
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