LP Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“
Für einen Flächennutzungsplan ist ein Landschaftsplan als ökologischer Fachbeitrag zu erarbeiten. So sehen es das Bundesnaturschutzgesetz und die sächsische Naturschutzgesetzgebung vor. Beim Gebiet der Gemeinden des Verwaltungsverbandes
„Am Klosterwasser“ sind drei Naturregionen betroffen: Das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Oberlausitzer Gefilde und das Westlausitzer Hügel- und Bergland.
Die Erstellung eines Maßnahmekonzepts berücksichtigt die künftige Siedlungsentwicklung, die Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzung und der sorbischen Kultur. Das Konzept wurde für die Bestandteile des Naturhaushaltes Boden, Wasser, Klima, Arten und Biotope sowie das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung erstellt. Das integrierte Entwicklungskonzept diente als Grundlage für die Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Flächennutzungsplan.