Die Ergänzungssatzung „Forellenweg“ Oppitz schafft in der Gemeinde Königswartha bebaubaren Innenbereich. Für die baurechtlichen Voraussetzungen innerhalb des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ unterstützte unser Büro die Gemeinde während des gesamten Aufstellungsverfahrens.

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