Entwurfsbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus

der Gemeinderat Neumark hat am 26.02.2026 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss des 2. Entwurfs Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus gefasst.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird ortsüblich bekannt gemacht und erfolgt im Zeitraum vom 15.04.2026 bis 20.05.2026.

Im Auftrag der Gemeinde Neumark bitten wir Sie im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Neumark Huthaus“ (in der Fassung vom 06.02.2026).

Wir bitten Sie um Stellungnahme zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Neumark Huthaus“ bis 20.05.2026, direkt an das Landschaftsarchitekturbüro Panse, Martin-Hoop-Straße 12, 02625 Bautzen.

Bitte senden Sie die Stellungnahme vorzugsweise per E-Mail an: info@la-panse.de oder per Fax 03591 / 5293-29.

Nach Ablauf der Frist abgegebene Stellungnahmen können keine Berücksichtigung mehr finden.

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