Ende August 2014 fasste der Gemeinderat Malschwitz den Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Malschwitz – Alte Straße“.
Mit Hilfe der Ergänzungssatzung konnten Flächen im Außenbereich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet in den Innenbereich einbezogen und planungsrechtlich für eine Wohnbebauung vorbereitet werden. Der Nachweis der Ausnahmetatbestände des Wasserhaushaltsgesetzes wurde im Rahmen der Ergänzungssatzung geführt.

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