Projekte Regional- und Bauleitplanung Bebauungspläne BPL Bebauungsplan Raussendorf Singwitz Mittelstraße

Die Gemeinde Obergurig beabsichtigt auf einer ehemaligen Gewerbefläche eine Wohnnutzung zu arrondieren. Das Wohngebiet zwischen „Mittelstraße“ und „Bautzener Straße“ soll damit erweitert werden.

Die baulichen Anlagen des Gewerbes wurden abgetragen, die Flächen liegen gegenwärtig brach. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Lage zum rechtswirksamen Bebauungsplan „Siedlungserweiterung Bautzener Straße“ und der dort festgesetzten Wohnnutzung plant die Gemeinde die ungenutzten Flächen in das bestehende Wohngebiet zu integrieren. Gleichzeitig soll die Verkehrssituation zwischen „Mittelstraße“, „Bautzener Straße“ und „Am Wiesenhang“ geordnet werden. Ziel ist es, die städtebauliche Ordnung für die beräumten, vormals gewerblich genutzten Bereiche herzustellen. Unter der Prämisse des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden werden die verkehrsgünstig gelegenen Flächen an der „Mittelstraße“ neu strukturiert.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Singwitz Mittelstraße“ erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3(1), 4(1) BauGB sieht die Gemeinde Obergurig ab. Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2 a BauGB und zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

Google Analytics deaktivieren